§57A ÜBERPRÜFUNGEN & REPARATUREN FÜR ALLE MARKEN

In Österreich gilt für die Kraftfahrzeuge (PKW – M1 sowie Anhänger – O1 und O2) die gesetzliche Verpflichtung zur Überprüfung der Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Verkehrs- und Betriebssicherheit. Die Fälligkeit dieser Überprüfung richtet sich nach der Erstzulassung des Fahrzeuges.

  • Erstmalig 3 Jahre nach Erstanmeldung des KFZ
  • 2 Jahre nach der letzten Überprüfung und
  • danach muß Ihr Fahrzeug regelmäßig alle Jahre kontrolliert werden.

Sehr gerne übernehmen wir für Sie diese Fahrzeugbegutachtungen, damit Sie auch weiterhin sicher und ohne Probleme an Ihre Ziele kommen. Bitte vereinbaren Sie am besten gleich heute einen Termin zur §57a-Pickerl-Überprüfung.

Telefon: 05288 87150

HAVARIEDIENST MIT VERSICHERUNGSABWICKLUNG FÜR ALLE MARKEN

Sollte einmal doch etwas passieren und Sie benötigen einen Pannen- Berge- oder Abschleppdienst unterstützen wir Sie gerne bei der Abwicklung durch unsere Partner sowie

der Meldung an den jeweiligen Versicherer im Rahmen einer Schadensregulierung. Erreichbar sind wir für Sie unter der  

Tel. Nr. 05288 87150 oder 0664 512 4440

oder per eMail

m.knapp@autohaus-schlitters.at

LEIHWAGEN IM VERMITTLUNGSWEG

Wenn einmal gar nichts mehr geht und Sie Ihr Fahrzeug stehenlassen müssen besorgen wir Ihnen sehr gerne über unsere Partner einen günstigen Leihwagen.

Erreichbar sind wir für Sie unter der

Tel. Nr. 05288 87150 oder 0664 512 4440

oder per eMail

m.knapp@autohaus-schlitters.at

REIFENDEPOT, REIFENVERKAUF, REIFENDIENST

Wenn Sie Kunde bei uns sind müssen Sie Ihre Winter oder Sommerreifen nicht mit nach Hause nehmen. Gerne übernehmen wir für Sie den jährlichen Räder/Reifenwechsel. Ihre Reifen werden bei uns gewaschen, auf Schäden untersucht, mit Reifenpflege behandelt und sorgsam bis zum nächsten Wechsel eingelagert.